Zentrale Pflegeberatung der Diakonie

Entlastungsbetrag – Was ist das?

Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ pro Monat.

Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Er soll pflegende Angehöriger in ihrem alltäglichen Einsatz dienen oder Pflegebedürftige zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung ihres Alltags unterstützen.

Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die der oder dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von

  • Leistungen der Tages-­ oder Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder von
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen

Was passiert, wenn ich den Betrag gar nicht genutzt habe?

Soweit der monatliche Betrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

 

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